Was erstattet die ERGO Reiserücktrittsversicherung?
Für den Fall, dass sie eine geplante und bereits gebuchte Reise nicht antreten können, sichert die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten ab, die dadurch entstehen.
Bei Reisestornierung beim Reiseveranstalter wird dieser Ihnen die vertraglich vereinbarten Stornogebühren in Rechnung stellen. Die Höhe dieser Kosten hängt
meist vom Zeitpunkt vor Reisebeginn ab, wann Sie die Reise stornieren.
Das zweite wichtige Kriterium ist der Reisepreis. Die Stornogebühren richten sich nach der Höhe Ihres Reisepreises und wird in Prozent davon berechnet. Die
Reiserücktrittsversicherung sichert genau diese Stornokosten ab.
Je nachdem, ob Sie eine Versicherung mit einem Selbstbehalt, oder ohne eine Selbstbeteiligung auswählen, wird bei einem Schadenereignis eine
Selbstbeteiligung beim Einreichen des Schadens abgezogen, oder eben nicht, wenn Sie ohne Selbstbehalt versichert sind.
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Wenn kein versichertes Ereignis vorliegt, dann erhalten Sie auch keine Erstattung durch die Reiseversicherung. Welche Ereignisse versichert sind können
Sie in den Versicherungsbedingungen im Kapitel Reiserücktritt nachlesen.
Ausgeschlossen von Versicherungsschutz sind meist:
- Höhere Gewalt wie zum Beispiel durch Naturkatastrophen,
- Angst vor Ansteckung bei Seuchen oder Epidemien im Reiseland, (Ausnahme Covid-19
Schutz ist eingeschlossen)
- Angst, weil Krieg im Zielgebiet herrscht,
- Angst vor Terroranschlägen im Zielgebiet,
- Streiks von Fluggesellschaften oder Bodenpersonal,
- Psychisch bedingte Reiserücktrittsgründe, Flugangst,
- Ein Urlaub der vom Chef nicht genehmigt wird
- Wenn eine Erkrankung nicht plötzlich und unerwartet auftritt, sondern lange verschleppt wurde und deswegen die Reise nicht angetreten wird.
- Bei vielen chronischen Erkrankungen, bei Verschlechterung dieser Krankheit und damit verbundene Reiseunfähigkeit,
- Bei bereits angetretener Reise, also nach dem CheckIn am Flughafen,
- Schlechtes Wetter im Zielgebiet oder fehlender Schnee für Wintersportreisen
Wie kann ich als Versicherter die ERGO Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Wenn ein Schadensereignis eingetreten ist und die Reise storniert werden muss, dann erhalten Sie als Kunde vom Reiseveranstalter eine Stornorechnung über
den Stornobetrag. Diese Stornorechnung ist dann beim Reiseversicherer einzureichen mit weiteren Dokumenten, die die Unmöglichkeit des Reiseantritts
dokumentieren. Dies sind zum Beispiel ärztliche Atteste, Krankenhausrechnungen usw. Die Reisebestätigung des Veranstalters und die Kopie der
Versicherungspolice ist ebenfalls einzureichen. Die ERGO Reiseversicherung bietet im Internet ein Online-Schadenformular an, dass sie ausfüllen und die
notwendigen Dokumente dazu gleich mit hochladen können.
Wer ist versichert in der ERGO Reiserücktrittsversicherung?
Versichert sind die auf der Versicherungspolice genannten Personen. Das bedeutet, alle zu versichernden Personen müssen bei der Onlinebuchung der
Jahresreiseversicherung in der Eingabemaske erfasst werden und später auf der Police erscheinen. Nur so ist sichergestellt, dass diese auch
Versicherungsschutz genießen.
Was sind Risikopersonen in der ERGO Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die dazu führen können, dass eine gebuchte Reise storniert werden muss.
Dass müssen gar nicht immer die Reisenden selbst sein. Wenn einem dieser Risikopersonen etwas passiert, also ein versichertes Ereignis eintritt, und Sie
deshalb vor Ort sein müssen, können Sie die Reise stornieren. Der Personenkreis sind die Reisenden, die eigenen Angehörigen und auch die des Lebenspartners
sowie evtl. Betreuungspersonen.
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern,
Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen
- Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
- Betreuungspersonen (sind diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden
minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.)
Wie suche ich die richtige Reisepreisstufe für meine Reiserücktritt-Jahrespolice aus?
Wissen Sie bereits, dass sie mehrere Reisen im Versicherungsjahr unternehmen, dann können Sie sich am Preis der teuersten Reise orientieren.
Nehmen Sie diesen Preis als Basis und schließen Sie die Versicherung in dieser Preisstufe ab. So können Sie sicher sein, dass diese Reisen alle ohne
Unterversicherung abgesichert sind. Sollte später einmal eine Reise doch noch teurer sein, können Sie diese auch absichern, indem sie nur noch den
überstehenden Reisepreis, der nicht abgedeckt ist, mit einem einfachen Rücktrittsschutz versichern.
Wer kann die Jahresreiseversicherung der ERGO abschließen?
Die Jahresreiseversicherung der ERGO darf auch von Personen mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern abgeschlossen werden.
Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Reiseversicherung mit Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU.
Wenn man aus beruflichen Gründen die Reise nicht antreten kann, ist das ein versicherte Grund bei der ERGO
Reiserücktrittsversicherung?
Bei beruflichen Gründen sind nur unerwartete betriebsbedingte Arbeitslosigkeit oder plötzliche Arbeitsaufnahme nach gemeldeter
Arbeitslosigkeit versichert. Ebenso ist eine konjunkturbedingte Kurzarbeit als Rücktrittsgrund versichert. Weitere berufliche Ereignisse, die eine Reise
verhindern sind nicht abgesichert.
Wird Schwangerschaft wirklich als Reiserücktrittsgrund von der Reiseversicherung anerkannt?
Schwangerschaft ist dann ein versicherter Rücktrittsgrund, wenn durch den Arzt attestiert wird, dass zur Vermeidung möglicher Komplikationen in der
Schwangerschaft die Reise nicht angetreten werden sollte. Wenn also Schwangerschaftskomplikationen zu befürchten sind, und dies ärztlich
dokumentiert wird, dann gilt das als versicherter Rücktrittsgrund und die Versicherung zahlt die Stornokosten.
Wer nur aus Vorsicht oder Angst nicht reist, der ist nicht versichert.
Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung allein nicht ausreichend?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Ihren Reisepreis gegen die Stornierung vor dem Beginn der Reise - Dann endet der Versicherungsschutz. Wenn Sie
aber auch während der Reise abgesichert sein möchten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Urlaubs sollten Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung mit
kaufen. Damit sind Sie ab Reiseantritt abgesichert und erhalten Hilfestellung bei der vorzeitigen Rückreise und auch anteilig die Kosten erstattet, für voraus
gebuchte Dinge ,die sie wegen des Reiseabbruchs nicht nutzen konnten.
Ab den Zeitpunkt, wo Sie zum Beispiel am Flughafen einchecken, tritt die Reiseabbruchversicherung in Kraft.
Daher ist ein kombinierter Reiserücktrittsschutz mit einem Reiseabbruchschutz empfehlenswert.
Warum Alterszuschläge für Personen ab 65 Jahre bei Jahresreiseversicherungen?
Die ERGO Jahresreiseversicherung enthält für Personen ab 65 Jahre einen Alterszuschlag., bzw. es werden altersgerechte Prämien ausgeschrieben. Grund
dafür ist das gestiegene Risiko im höheren Alter schneller zu erkranken und damit eine geplante Reise nicht antreten zu können.
Dieser Alterszuschlag ist also eine Art Risikoaufschlag im Reiserücktritt Jahresschutz.
Wie können sich Familien oder Paare mit der günstigen Jahresversicherung absichern?
Die ERGO Jahresreiseversicherung hat für Familien eine sehr kundenfreundliche Definition ausgeschrieben. Es werden dabei maximal zwei Erwachsene mit Kindern
bis einschließlich 25 Jahre als Familie zugelassen. Die Erwachsenen, oder auch die mitreisenden Kinder müssen nicht im selben Haushalt leben. Auch die
Erwachsenen Reisenden müssen nicht verwandt sein, sodass auch befreundete Personen, die nicht verwandt oder zusammenlebend sind, miteinander als "Familie"
verreisen können und sich so günstig versichern können.
Auch zwei Personen ohne Kinder können diese günstigen Tarife nutzen als Paartarif.
Wie oft im Jahr kann die
Jahresreiseversicherung für die Absicherung der Reisen genutzt werden? Gibt es Beschränkungen?
Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Reisen. Jede Reise mit dem Ziel das mehr als 50 km vom Wohnort entfernt liegt ist versichert.
Es gibt also keine Einschränkung, ob man 2 mal oder 10 mal im Jahr verreist.
Bekommt man 100% der Stornokosten zurück, wenn eine Reiserücktritt Jahresversicherung besteht und ein versichertes Ereignis eintritt?
Das kommt darauf an, ob ein Selbstbehalt in der Versicherung enthalten ist.
Ist es eine Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt, dann gibt es 100% Erstattung, Ist es eine Jahresversicherung mit Selbstbeteiligung so werden ca.
20% , mindestens 25 Euro je Person, von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Wichtig ist nur, dass keine Unterversicherung besteht, dass also die versicherte Reisepreissumme auch dem Wert der Reise entspricht.
Sind
meine Daten sicher beim Online-Kauf einer ERGO Jahresreiseversicherung?
Ja, der Versicherungsabschluss über den Online-Buchungsrechner der ERGO ist datenschutzsicher. Das Online-Tool wurde mit dem TÜV-Zertifikat für
Internet-Sicherheit ausgezeichnet. Durch das SSL-Zertifikat welches bei der Datenübertragung genutzt wird, werden die Kundendaten datenschutzsicher an die
Reiseversicherung übertragen. Die Webseite wechselt im Browser sofort zur sicheren https-Verbindung. Der Datenschutz wird jederzeit gewährleistet .
Den Buchungsrechner erreichen Sie direkt über die Links dieser Homepage.